Unruhe bei der Lufthansa
Die größte europäische Fluggesellschaft, Lufthansa, wird erneut von schweren Unruhen belastet: Das Management hat mit seinen Umbauplänen die Arbeitnehmer gegen sich aufgebracht. Die Aufsichtsräte haben einiges zu besprechen.
Der Verkauf der Cateringtochter LSG Skychefs löst bei den Mitarbeitern Unbehagen aus
Der vor wenigen Tagen angekündigte Verkauf der Cateringtochter LSG Skychefs an die Schweizer Categroup sorgt für Unruhen bei der Belegschaft. Die Sorge ist, dass der neue Eigentümer die Löhne kürzen wird. Verdi sagte zwar am Sonntag einen geplanten Streik ab, weil Lufthansa der Gewerkschaft entgegengekommen sei. Jedoch soll am 4. Dezember weiterverhandelt werden, denn es besteht nach wie vor Gesprächsbedarf. (Quelle: Handelsblatt)
Die Verdi-Verhandlungsführerin Katharina Wesenick kritisierte die Lufthansa stark: „Nach monatelangen Verhandlungen stehen die Beschäftigten kurz vor dem Verkauf der LSG mit leeren Händen da“. Die Ungewissheit und Existenzangst unter den rund 7.000 Beschäftigten in Deutschland seien so groß, dass kurzfristige Arbeitskampfmaßnahmen nicht mehr ausgeschlossen werden könnten. Verdi verlangt Ausgleichszahlungen im Falle von Kündigungen und Lohneinbußen durch den neuen Eigentümer.
WKN
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Kupon p.a.
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Basiswerte
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Basispreis in % / Barriere in %
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Laufzeitende
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VE4J39 | 10,25% | Deutsche Lufthansa AG | 100,00 / 85,00 | 18.12.2020 |
Der Dauerstreit mit der Kabinengewerkschaft UFO setzt dem Unternehmen weiter zu
Trotz der vereinbarten Friedenspflicht zwischen Lufthansa und der Gewerkschaft UFO, können erneute Streiks in diesem Jahr nicht ausgeschlossen werden. Das liegt vor allem daran, dass die angesprochene Friedenspflicht nicht für die Tochtergesellschaften der Lufhansa (Germanwings, CityLine, Eurowings) gelten. Außerdem sei bei der Lufthansa die Kabine selbst zwar in der Friedenspflicht, aber dennoch zu Warnstreiks berechtigt.
Der Konflikt zwischen Lufthansa und den Flugbegleitern hatte sich zuletzt erneut zugespitzt. UFO hatte angekündigt, dass es zu Streiks in der Advents- und Weihnachtszeit kommen könnte, sollte der Konzern im Tarifkonflikt nicht bis zum heutigen Donnerstag ein Entgegenkommen signalisieren.
Knackpunkt des jüngsten Streits war, dass Lufthansa für eine umfassende Schlichtung von der UFO einen Streikverzicht nicht nur bei der Kernmarke Lufthansa wollte, sondern auch bei allen Töchtern.
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Die Aktien im Überblick
Die Lufthansa Aktie wird aktuell bei EUR 17,01 (02.12.2019) gehandelt. Das Jahreshoch lag bei EUR 23,51 (26.02.2019), das Jahrestief bei EUR 12,845 (15.08.2019). Bei Bloomberg setzen 7 Analysten die Aktie auf BUY, 17 auf HOLD und 6 Analysten auf SELL.
Wichtige Risiken:
Korrelationsrisiko: Protect Multi Aktienanleihen beziehen sich auf mehrere Basiswerte, womit der Grad der Abhängigkeit der Wertentwicklung der Basiswerte voneinander (sog. Korrelation) wesentlich für die Beurteilung des Risikos ist, dass mindestens ein Basiswert seine Barriere erreicht. Anleger sollten auch beachten, dass bei mehreren Basiswerten für die Bestimmung des Auszahlungsbetrags in der Regel der Basiswert maßgeblich ist, der sich während der Laufzeit der Wertpapiere am schlechtesten entwickelt hat (sogenannte Worst-of-Strukur), das heißt, daß das Risiko eines Verlustes des investierten Kapitals bei Worst-of-Strukturen wesentlich höher ist als bei Wertpapieren mit nur einem Basiswert.
Marktrisiko: Anleger sollten beachten, dass die Entwicklung des Aktienkurses von vielen unternehmerischen, konjunkturellen und ökonomischen Einflussfaktoren abhängig ist, die bei der Bildung einer entsprechenden Marktmeinung berücksichtigt werden sollten. Der Aktienkurs kann sich immer auch anders entwickeln als Anleger es erwarten, wodurch Verluste entstehen können. Zudem sind vergangene Wertentwicklungen und Analystenmeinungen kein Indikator für die Zukunft.
Emittenten- / Bonitätsrisiko: Sie sind dem Risiko ausgesetzt, dass Emitt ent und Garant ihre Verpflichtungen aus dem Produkt und der Garantie - beispielsweise im Falle einer Insolvenz (Zahlungsunfähigkeit / Überschuldung) oder einer behördlichen Anordnung von Abwicklungsmaßnahmen - nicht erfüllen können. Eine solche Anordnung durch eine Abwicklungsbehörde kann im Falle einer Krise des Garanten auch im Vorfeld eines Insolvenzverfahrens ergehen. Ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals ist möglich. Das Produkt unterliegt als Schuldverschreibung keiner Einlagensicherung.
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