Die Illusion der Stabilisierung
Trügerischer Inflationsrückgang
Die britische Statistikbehörde ONS meldete gestern, dass die Inflationsrate im Vereinigten Königreich von 3,3 % im März 2026 auf 2,8 % im April 2026 gefallen ist. Die von Reuters befragten Bankvolkswirte hatten indes im Median mit einer Rate von 3,0 % gerechnet. Der Inflationsrückgang ist zuvörderst auf die Hauptgruppe "Wohnen und haushaltsnahe Dienstleistungen" zurückzuführen. Dort sank die Inflationsrate im betrachteten Zeitraum von 5,3 % auf 1,4 %. Dies ist wiederum zu großen Teilen darauf zurückzuführen, dass die staatlich regulierten Endverbraucherpreise für Elektrizität und Gas im April gesunken sind, da der Bemessungszeitraum für die staatlichen Preisobergrenzen das Emporschnellen der Großhandelspreise für Energie seit Ausbruch des Irankrieges noch nicht umfaßt hat. Die nicht regulierten Kraftstoffpreise gingen im April indes mit einer jährlichen Veränderungsrate von knapp 130 % durch die Decke. Die nächste Festlegung der staatlichen Preisobergrenze wird für Juli 2026 erfolgen. Dann sollten auch die staatlich regulierten Endverbraucherpreise für Energie den Preissprung bei den Großhandelspreisen nachvollziehen. Die britische Inflationsrate dürfte daher bald wieder eine Drei vor dem Komma haben. Damit dürften Leitzinssenkungen der Bank of England bis auf Weiters vom Tisch sein.
EU macht den Weg frei
Die Europäische Union hat gestern eine vorläufige Einigung über ein Gesetz zur Abschaffung der Einfuhrzölle auf US-Waren erzielt. Dies ist ein wichtiger Bestandteil des im Juli letzten Jahres mit Washington geschlossenen Handelsabkommens und dürfte höhere US-Zölle auf EU-Produkte verhindern. Im Juli letzten Jahres erzielten US-Präsident Donald Trump und EU-Kommissionspräsidenten Ursula von der Leyen im schottischen Golfresort Turnberry eine Einigung. Der Kompromiß sieht vor, dass die EU ihre Einfuhrzölle auf US-Industriegüter aufhebt und US-Agrarprodukten einen bevorzugten Zugang zum Gemeinsamen Markt gewährt, während die Vereinigten Staaten Einfuhrzölle von 15 % auf die meisten EU-Waren erheben. Das EU-Parlament und der Ministerrat einigten sie sich zudem auf Bestimmungen zur Aussetzung der Zugeständnisse für den Fall, dass die Vereinigten Staaten das Abkommen brechen. Dort sind die Zollbestimmungen noch im Fluß. Das US-Gericht für internationalen Handel hat kürzlich entschieden, dass die auf der vermeintlichen Grundlage der Section 122 des Handelsgesetzes von 1974 erlassenen US-Pauschalzölle in Höhe von 10 % rechtswidrig sind.
Verarbeitendes Gewerbe im Blick
In den Vereinigten Staaten, aber auch in anderen Industriestaaten, hat sich in den zurückliegenden Monaten die Stimmung in den Unternehmen des Verarbeitendes Gewerbes überraschenderweise aufgehellt. Der Ausbruch des Irankrieges und der damit einhergehende Anstieg vieler Einstandspreise hätte an und für sich eine Eintrübung erwarten lassen, zumal auch die Sorgen vor einer Materialknappheit zugenommen haben. Heute stehen nun wieder eine Reihe von Stimmungsindikatoren zur Veröffentlichung an. Wir erwarten für alle Indikatoren durchweg eine Verschlechterung (siehe Termine des Tages).Wichtige HinweiseDiese Publikation richtet sich ausschließlich an Empfänger in der EU, Schweiz und Liechtenstein. Diese Publikation wird von der LBBW nicht an Personen in den USA vertrieben und die LBBW beabsichtigt nicht, Personen in den USA anzusprechen. Aufsichtsbehörden der LBBW: Europäische Zentralbank (EZB), Sonnemannstraße 22, 60314 Frankfurt am Main und Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn / Marie-Curie-Str. 24-28, 60439 Frankfurt. Diese Publikation beruht auf von uns nicht überprüfbaren, allgemein zugänglichen Quellen, die wir für zuverlässig halten, für deren Richtigkeit und Vollständigkeit wir jedoch keine Gewähr übernehmen können. Sie gibt unsere unverbindliche Auffassung über den Markt und die Produkte zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses wieder, ungeachtet etwaiger Eigenbestände in diesen Produkten. Diese Publikation ersetzt nicht die persönliche Beratung. Sie dient nur zu Informationszwecken und gilt nicht als Angebot oder Aufforderung zum Kauf oder Verkauf. Für weitere zeitnähere Informationen über konkrete Anlagemöglichkeiten und zum Zwecke einer individuellen Anlageberatung wenden Sie sich bitte an Ihre Anlageberaterin oder -berater. Wir behalten uns vor, unsere hier geäußerte Meinung jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern. Wir behalten uns des Weiteren vor, ohne weitere Vorankündigung Aktualisierungen dieser Information nicht vorzunehmen oder völlig einzustellen. Die in dieser Ausarbeitung abgebildeten oder beschriebenen früheren Wertentwicklungen, Simulationen oder Prognosen stellen keinen verlässlichen Indikator für die künftige Wertentwicklung dar. HerausgeberLandesbank Baden-Württemberg Am Hauptbahnhof 2 70173 Stuttgart |


