Für registrierte Leser: DZB Steuer-Kompendium 03.2020 zur Verlustverrechnung bei Termingeschäften
Seit der Jahresauftaktausgabe unserer Fachpublikation Der Zertifikateberater ist die Besteuerung von Kapitalanlagen und dabei speziell die Ende 2019 neu geregelte Verlustverrechnung bei Termingeschäften essentielles Thema unserer Berichterstattung – sachlich, differenziert, den Dialog suchend und begleitend. In diesem Steuer-Kompendium haben wir alle in diesem Jahr zu diesem Thema erschienenen Artikel für Sie zusammengestellt.
Zu dieser Berichterstattung gehören
- drei Editorials unseres mehrfach für seine Berichterstattung ausgezeichneten Chefredakteurs Ralf Andreß, die zum einen seine ganz persönliche Interpretationen zu dieser Gesetzesinitiative darstellen und für Sie zum anderen auch weitere Inhalte unserer ersten drei Ausgaben des Jahres 2020 anreißen. Wir wollen Sie mit diesem Kompendium natürlich auch ein wenig auf „mehr“ von uns neugierig machen.
- drei von Matthias von Arnim verfasste Sachverhalts-, Situations- und Auswirkungs-Darstellungen, die am Ende auch die Folgen auf verhältnismäßig normale Finanzvermögen aufzeigen, wenn in den Jahren zuvor denn das von der Politik regelmäßig vorgetragene Mantra zu einer notwendigen eigenen Altersvorsorge auch befolgt wurde.
- zwei Interviews mit den jeweiligen finanzpolitischen Sprechern zweier Bundestagsfraktionen, deren individuelle Standpunkte zum bereits verabschiedeten Gesetz sich diametral gegenüberstehen:
- Lothar Binding (SPD): „Wenn private Anleger von riskanten Wetten Abstand nehmen, haben wir unser Ziel erreicht“
- Florian Toncar (FDP): „Ich sehe starke Anhaltspunkte für eine Verfassungswidrigkeit“
- ein Regulierungs-Einwurf von Dr. Henning Bergmann, Geschäftsführender Vorstand Deutscher Derivate Verband (DDV), der mit jeweils aktuellen Eindrücken auch das neue DZB-Format 4 vor 12 bereichert.
Insbesondere Lothar Binding sind wir ausdrücklich dankbar, dass er sich Zeit für uns genommen und die kritischen Fragen unmissverständlich deutlich beantwortet hat. Wir haben das in der Vergangenheit bei aktiven und auch ehemaligen Politikern schon deutlich anders erlebt. Herr Binding drückt sich nicht und bekennt Farbe.
Auch wenn wir sowohl die Auswirkungen dieser Gesetzesänderung als auch die Verfassungskonformität in der aktuellen Form extrem kritisch sehen, empfinden wir diese Form des Dialogs als wichtig und geben Andersdenkenden auch weiterhin gerne Raum für ihre Standpunkten und zur Debatte, wenn sie sich im Gegenzug der Widerworte und der Diskussion nicht verschließen.
Viele Erkenntnisse wünscht
Tobias Kramer