29.02.2016 13:21
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Zertifikate-Kolumne: Diversifiziert anlegen mit der Multi-Bonitätsanleihe


Autor: Hussam Masri

Unabhängig von einer angestrebten Diversifikation zwischen verschiedenen Anlageklassen wie Aktien, Renten oder Immobilien, können Anleger sich Gedanken machen, wie sie möglichst effizient eine Diversifikation innerhalb einer Anlageklasse erreichen.

Bei aktienbasierten Zertifikaten kann das relativ einfach durch Indexpapiere bewerkstelligt werden. Bei festverzinslichen Anlagen ist dies aus Mangel an Indizes für Privatanleger gar nicht so einfach. Eine Diversifikation selbst zu steuern durch eine Streuung auf mehrere Schuldner, kann bei Unternehmensanleihen ebenfalls mit Schwierigkeiten behaftet sein. So kann der Anleger konfrontiert werden mit einer Vielzahl an Hürden wie die Tatsache, dass Anleihen von Schuldnern voneinander abweichende Laufzeiten aufweisen, verschiedene Mindestanlagesummen voraussetzen oder aber auch ganz einfach, dass verschiedene Schuldner aktuell gar keine Anleihen ausstehen haben können. Darüber hinaus kann sich ein selbst aufgebautes diversifiziertes Rentenportfolio, ähnlich wie bei beispielsweise dem Bestreben den DAX selbst nachzubilden, aufgrund von Transaktionskosten und der notwendigen Anlagesumme als teuer erweisen.

Eine Möglichkeit,  eine möglichst breite Diversifikation über solide Schuldner zu erreichen und so einen Großteil von Namen kostengünstig abzubilden, stellen Wertpapiere wie beispielsweise Multi-Bonitätsanleihen dar. Deren spezielle Konstruktion führt bereits innerhalb des einzelnen Produkts zu einer Diversifizierung.

2,10 Prozent möglicher Jahreszins und Aufteilung des Nennbetrags auf fünf Referenzschuldner

Mit HeidelbergCement, der Deutschen Lufthansa, der Metro AG, Volkswagen und der Vodafone Group bezieht sich die DekaBank 2,10 % Multi-Bonitätsanleihe 01/2022 auf fünf namhafte Referenzschuldner. Davon ist jeder für die Verzinsung und die Rückzahlung von 20 Prozent des investierten Nennbetrags verantwortlich. Käme es beispielsweise bei einem der Unternehmen zu Zahlungsschwierigkeiten und somit zu einem Kreditereignis, wären 80,00 Prozent des Nennbetrags nicht betroffen. Die verbleibenden 800,00 Euro von ehemals investierten 1.000,00 Euro könnten also weiterhin zu 2,10 Prozent pro Jahr verzinst und nach knapp sechs Jahren am 10.01.2022 zurückgezahlt werden. Voraussetzung dafür ist, dass kein weiterer Referenzschuldner Probleme mit der Zahlungsfähigkeit bekommt.

Bleibt bei allen fünf Referenzschuldnern bis zum 03.01.2022 ein Kreditereignis aus, werden jährlich im Januar die Zinsen für die vorangegangene Zinsperiode überwiesen. Der Nennbetrag von 1.000,00 Euro wird dabei mit 2,10 Prozent pro Jahr verzinst. In Summe erreichen in diesem Fall die Zinszahlungen pro Multi-Bonitätsanleihe 121,86 Euro. Neben diesem maximal möglichen Zinsertrag würde die vollständige Rückzahlung des Nennbetrags in Höhe von 1.000,00 Euro am Laufzeitende erfolgen.

Ist jedoch bei einem oder mehreren Referenzschuldnern bis zum 03.01.2022 ein Kreditereignis festgestellt worden, kann der entsprechende Anteil des Nennbetrags endgültig nicht mehr verzinst und zurückgezahlt werden. Zur Rückzahlung würde nun lediglich ein Barausgleichsbetrag nach einem standardisierten Verfahren ermittelt, wobei der Anleger einen Verlust gegenüber dem investierten Anteil am Nennbetrag erleidet. Und sogar ein Totalverlust des gesamten Nennbetrags kann nicht ausgeschlossen werden, falls bei jedem der fünf Referenzschuldner ein Kreditereignis eintreten sollte.

Ausgelöst wird ein Kreditereignis beispielsweise durch eine Insolvenz des betreffenden Unternehmens. Genauso kann aber schon eine Nichtzahlung oder eine zum Nachteil der Gläubiger erfolgte Restrukturierung von Verbindlichkeiten zum Kreditereignis führen. Demnach genügt zum Beispiel eine Reduzierung von Zins- oder Kapitalbeträgen oder eine zeitliche Verschiebung von Terminen für Zins- oder Kapitalzahlungen eines Referenzschuldners oder aber eine Änderung der Währung der Zahlungsverpflichtung, um den betroffenen Anteil am Nennbetrag von der Verzinsung und der vollständigen Rückzahlung auszuschließen.

Zusätzlich zu dem oben genannten Referenzschuldnerrisiko trägt der Anleger bei einer Bonitätsanleihe immer das Emittentenrisiko. Unabhängig von Kreditereignissen, die die Referenzschuldner betreffen, kann der Anleger einen Verlust bis hin zum Totalverlust erleiden, sobald die DekaBank als Emittentin der Anleihe zahlungsunfähig wird.

Für Anleger, die an einer festverzinslichen Anlage in einen diversifizierten Korb an Referenzschuldnern interessiert sind, steht die DekaBank 2,10 % Multi-Bonitätsanleihe 01/2022 mit der WKN DK0GSV vom 29.02.2016 bis zum 18.03.2016* (15:00 Uhr) zur Zeichnung bereit und wird zu 100,00 Prozent des Nennbetrags (1.000,00 Euro) ohne Ausgabeaufschlag emittiert.

*Vorbehaltlich einer Verlängerung oder Verkürzung der Zeichnungsfrist.

Ein ausgezeichnetes Angebot: Die Qualität unserer Zeichnungsprodukte wurde auch von unabhängiger Seite bestätigt. Die DekaBank ist bei der 10. Verleihung der renommierten Scope Awards am 5. November 2015 in der Kategorie „Zertifikate Primärmarkt“ als beste Emittentin ausgezeichnet worden. Mehr Informationen finden Sie unter www.deka.de/privatkunden/auszeichnungen und www.scope-awards.de


Disclaimer: Werbeinformation: Die hierin enthaltenen Informationen stellen keine Empfehlung zum Kauf oder Verkauf des Finanzinstruments dar und können eine individuelle Beratung nicht ersetzen. Diese Werbeinformation enthält nicht alle relevanten Informationen zu diesem Finanzinstrument. Für vollständige Informationen sollten potenzielle Anleger den jeweiligen Prospekt der DekaBank einschließlich etwaiger Nachträge (der „Wertpapierprospekt“) sowie die Endgültigen Bedingungen lesen. Diese Dokumente sind bei der Emittentin, DekaBank Deutsche Girozentrale, kostenlos erhältlich oder können unter www.dekabank.de oder https://zertifikate.deka.de heruntergeladen werden. Eine Haftung für die Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit dieser Werbeinformation ist ausgeschlossen. Sollten Kurse / Preise genannt sein, sind diese freibleibend und dienen nicht als Indikation handelbarer Kurse / Preise. Die hier genannten Werte dienen der Erläuterung des Auszahlungsprofils dieses Finanzinstruments. Die Werte sind kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung.

Verkaufsbeschränkung: Auf besondere Verkaufsbeschränkungen und Vertriebsvorschriften in den verschiedenen Rechtsordnungen wird hingewiesen. Insbesondere dürfen die hierin beschriebenen Finanzinstrumente weder innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika noch an bzw. zugunsten von U.S.-Personen zum Kauf oder Verkauf angeboten werden.

Quelle

Die DekaBank ist das Wertpapierhaus der Sparkassen-Finanzgruppe. Als zentraler Dienstleister bündelt sie Kompetenzen in Asset Management und Bankgeschäft - als Vermögensverwalter, Finanzierer, Emittent, Strukturierer und Depotbank.

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